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Foto: pixabay.com

Schutzzeichen

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Schutzzeichen
Auf der Autobahn ist es derzeit häufig zu sehen: Das Rote Kreuz auf weißem Grund, klebend auf LKWs, die offensichtlich Hilfsgüter transportieren. Die Frage, die man sich vielleicht stellt: Dürfen die das?
Die simple Antwort ist: Nein!
Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist als Schutzzeichen gesetzlich geschützt. Es kennzeichnet ausschließlich Personen und Objekte, die unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehen. So gekennzeichnete Objekte oder Fahrzeuge dürfen gemäß den Genfer Konventionen nicht angegriffen werden.
Wer das Rote Kreuz unberechtigt verwendet, handelt in Deutschland ordnungswidrig und weltweit gegen das Völkerrecht. Zur Verwendung ist hierzulande ausschließlich das Deutsche Rote Kreuz berechtigt. Auch in abgewandelter Form darf das Kennzeichen des Roten Kreuzes nicht verwendet werden.
Wir wollen damit keinesfalls die guten Absichten der Spendenden in Frage stellen, jedoch sorgt der unberechtigte Gebrauch dafür, dass das Vertrauen in das Schutzzeichen gemindert wird - zum Nachteil der Menschen, die es eigentlich schützen soll.
Beklebt man nun "einfach so" sein Auto oder seinen LKW damit oder wirft sich eine Warnweste mit dem Roten Kreuz über, ohne dazu berechtigt zu sein, handelt man unverantwortlich.
Wir bitten alle, das Schutzzeichen zu achten und denjenigen zu überlassen, die genau diesen Schutz benötigen!